Das Amtsgericht Oranienburg befindet sich in der Berliner Straße 38, 16515 Oranienburg und ist eines von 24 Amtsgerichten in Brandenburg. Das Amtsgericht Oranienburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wobei sich die Bezirke des Amtsgerichts Oranienburg (örtliche Zuständigkeit) auf die Städte Hennigsdorf, Kremmen, Hohen Neuendorf, Oranienburg, Velten und die Gemeinden Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Leegebruch, Mühlenbecker Land sowie Oberkrämer erstreckt.

Das Gebäude des Amtsgerichts Oranienburg (Altbau) entstand 1906, wobei die barocke Prachtfassade zum Teil nach dem zweiten Weltkrieg bis 1952 wieder aufgebaut wurde. Das vormals hinter dem Amtsgericht Oranienburg befindliche Untersuchungsgefängnis wurde nach dessen Abriss durch einen hinter dem Gericht befindlichen Neubau zur Erweiterung des Gerichts ersetzt.

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(Altbau) Amtsgericht Oranienburg,

Berliner Straße 38

 16515 Oranienburg

 

 

 

 

 

 

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Oranienburg umfasst Familienverfahren, Nachlassverfahren,Ordnungswidrigkeitensachen/ Bußgeldsachen, Strafverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren, Vormundschaftsverfahren sowie befindet sich im Amtsgericht Oranienburg die Gerichtszahlstelle, das Grundbuchamt, die Hinterlegungsstelle, die Rechtsantragstelle und die Zeugenbetreuungsstelle.

Rechtsmittelgericht im Instanzenzug ist das Landgericht Neuruppin, das Brandenburgische Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof.

Im Verfahren des Zivilrechts (Zivilstreitigkeiten) ist das Amtsgericht bis zu einem Streitwert von bis einschließlich 5000,00 €  (sachlich) zuständig, mit Ausnahme von unter anderem Staatshaftungsfällen und zum Beispiel Mietsachen betreffend von Wohnraum. Vor dem Amtsgericht besteht in der Regel kein Anwaltszwang, wobei im Streitfall ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden sollte.

Auf dem Gerichtsgelände befindet sich eine beschränkte Anzahl von Parkplätzen.

Das Amtsgericht (AG) Oranienburg ist im Internet unter www.ag-oranienburg.de vertreten, wo Sie weitergehende Informationen über die Aufgaben und  Geschäftsverteilung sowie u.a. auch einen Servicebereich finden.

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 (Neubau hinter dem Altbau) Amtsgericht Oranienburg

Berliner Straße 38

16515 Oranienburg

 

 

 

 

 

 

Das Amtsgericht Oranienburg erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Postanschrift

Amtsgericht Oranienburg, Berliner Straße 38, 16515 Oranienburg

Telefon: 03301/5739-200

Telefax: 03301/5739-300

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Reichwald, Berliner Straße 32, 16515 Oranienburg, befindet sich in unmittelbaren Nähe des Amtsgerichts Oranienburg.

Als Rechtsanwalt / Anwalt in Oranienburg im Arbeitsrecht werde ich auch für andere Anwälte als Terminsvertreter, Unterbevollmächtigter, Korrespondenzanwalt / Verkehrsanwalt für Anwälte von anderen Kanzleien tätig.

Arbeitsrecht News

  • Gewährung einer Gratifikation auf Grund betrieblicher Übung trotz Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

     Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010, 10 AZR 671/09, hat der Klage eines Arbeitgebers auf Weihnachtsgeld im Arbeitsrecht entsprochen, da der im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gestellte Freiwilligkeitsvorbehalt der Entstehung des Anspruchs auf Zahlung von Weihnachtsgeld für die Zukunft nicht ausgeschlossen hat.

    In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall, zahlte der Arbeitgeber seit 1996 jeweils jährlich ein zusätzliches Monatsgehalt im November als Weihnachtsgeld, wobei in den Gehaltsabrechnungen der Jahre 2005-2007 die Zahlung ohne Vorbehalt (-svermerk) als Weihnachtsgeld an den klagenden Arbeitnehmer erfolgte. Die Zahlung für das Jahr 2008 verweigerte der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger und den anderen Arbeitnehmern unter Hinweis auf die Wirtschaftskrise.

    Im vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsvertrag unter Ziff. 6 hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer schriftlich folgendes vereinbart:

    „Ziffer 6 Gratifikation : Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikation gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar“

    Zwar kann der Arbeitgeber das Entstehen der betrieblichen Übung durch einen so genannten Freiwilligkeitsvorbehalt verhindern, jedoch muss dieser (die dahingehende Regelung) unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass dem Arbeitgeber der Verpflichtungswille fehlt und er daher im Ergebnis an der Zahlung der Gratifikation für die Zukunft nicht gebunden sein will. Die Regelung zur Zahlung der Gratifikation im Arbeitsvertrag und deren Regelung zum Freiwilligkeitsvorbehalt im konkreten Fall („erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung“), ist weder unmissverständlich, noch im konkreten Fall wirksam,da die Klausel lediglich den Hinweis enthält, dass die Gratifikationen nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag vorgeschriebene Leistungen umfasse und deren Zahlung freiwillig erfolge. Eine etwaige Regelung dazu, ob auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft bestehen soll, enthält die Klausel hingegen nicht, was jedoch erforderlich wäre, um im Arbeitsrecht ein Rechtsanspruch für die Zukunft auf Zahlung des streitgegenständlichen Weihnachtsgeldes auszuschließen. Die Klausel ist zudem auch unklar und missverständlich, da sie in S. 2 eine Widerrufsmöglichkeit („Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar“) vorsieht. Weitergehende Informationen zum Gratifikationsanspruch und zu diesen Urteil, können Sie über nachfolgenden Link erfahren "Gratifikationsanspruch ?"

    Sollten Sie im Streit mit Ihrem Vertragspartner wegen Ansprüchen aus einem Arbeitsvertrag sein, sollte eine Beratung bei einem Anwalt im Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden. Als Rechtsanwalt in Oranienburg berate und vertrete ich Sie im Arbeitsrecht, sei es außergerichtlich, aber auch vor Gericht.